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Gesetze: 06: Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung –




06: Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung – (SGB V)

Gesetz vom 20.12.1988 in der Fassung vom 28.05.2008 – Auszug.

Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) enthält die Regelungen über die gesetzliche Krankenversicherung und ist damit grundlegend im Medizinrecht.

Geregelt ist, wie die gesetzliche Krankenversicherung aufgebaut und finanziert wird, wer dort versichert ist bzw. sein kann. Geregelt ist auch die Rechtsbeziehung zwischen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen auf der einen und Kassenärztlicher Vereinigung und Vertragsärzten bzw. Krankenhäusern auf der anderen Seite.

Das SGB V regelt den Anspruch auf Krankenbehandlung gesetzlich versicherter Patienten und den Bezug von Krankengeld. Schließlich enthält das SGB V Bestimmungen zum Aufbau der gesetzlichen Krankenkassen.

Die vollständige Fassung des SGB V finden Sie unter www.gesetze-im-internet.de.

Erstes Kapitel
Allgemeine Vorschriften

Zweites Kapitel
Versicherter Personenkreis

Erster Abschnitt
Versicherung kraft Gesetzes

Zweiter Abschnitt
Versicherungsberechtigung

Dritter Abschnitt
Versicherung der Familienangehörigen

Drittes Kapitel
Leistungen der Krankenversicherung

Erster Abschnitt
Übersicht über die Leistungen

Zweiter Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften

Dritter Abschnitt
Leistungen zur Verhütung von Krankheiten, betriebliche Gesundheitsförderung und Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, Förderung der Selbsthilfe

Vierter Abschnitt
Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten

Fünfter Abschnitt
Leistungen bei Krankheit

Erster Titel
Krankenbehandlung

Zweiter Titel
Krankengeld

Sechster Abschnitt
Selbstbehalt, Beitragsrückzahlung

Siebter Abschnitt
Zahnersatz

Achter Abschnitt
Fahrkosten

Neunter Abschnitt
Zuzahlungen, Belastungsgrenze

Zehnter Abschnitt
Weiterentwicklung der Versorgung

Viertes Kapitel
Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern

Erster Abschnitt
Allgemeine Grundsätze

Zweiter Abschnitt
Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten

Erster Titel
Sicherstellung der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung

Zweiter Titel
Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigungen

Dritter Titel
Verträge auf Bundes- und Landesebene

Vierter Titel
Zahntechnische Leistungen

Fünfter Titel
Schiedswesen

Sechster Titel
Landesausschüsse und Gemeinsamer Bundesausschuss

Siebter Titel
Voraussetzungen und Formen der Teilnahme von Ärzten und Zahnärzten an der Versorgung

Achter Titel
Bedarfsplanung, Unterversorgung, Überversorgung

Neunter Titel
Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfung

Dritter Abschnitt
Beziehungen zu Krankenhäusern und anderen Einrichtungen

Vierter Abschnitt
Beziehungen zu Krankenhäusern und Vertragsärzten

Fünfter Abschnitt
Beziehungen zu Leistungserbringern von Heilmitteln

Sechster Abschnitt
Beziehungen zu Leistungserbringern von Hilfsmitteln

Siebter Abschnitt
Beziehungen zu Apotheken und pharmazeutischen Unternehmern

Achter Abschnitt
Beziehungen zu sonstigen Leistungserbringern

Neunter Abschnitt
Sicherung der Qualität der Leistungserbringung

Zehnter Abschnitt
Eigeneinrichtungen der Krankenkassen

Elfter Abschnitt
Beziehungen zu Leistungserbringern in der integrierten Versorgung

Zwölfter Abschnitt.
Beziehungen zu Leistungserbringern in Staaten, in denen die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 anzuwenden ist

Dreizehnter Abschnitt
Beteiligung von Patientinnen und Patienten, Beauftragte oder Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten

Fünftes Kapitel
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen

Sechstes Kapitel
Organisation der Krankenkassen

Erster Abschnitt
Arten der Krankenkassen

Erster Titel
Ortskrankenkassen

Zweiter Titel
Betriebskrankenkassen

Dritter Titel
Innungskrankenkassen

Vierter Titel
(weggefallen)

Fünfter Titel
Landwirtschaftliche Krankenkassen

Sechster Titel
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Siebter Titel
Ersatzkassen

Achter Titel
Kassenartenübergreifende Regelungen

Zweiter Abschnitt
Wahlrechte der Mitglieder

Zweiter Titel
(weggefallen)

Sechstes Kapitel
Organisation der Krankenkassen

Dritter Abschnitt
Mitgliedschaft und Verfassung

Erster Titel
Mitglieschaft

Zweiter Titel
Satzung, Organe

Vierter Abschnitt
Meldungen

Siebtes Kapitel
Verbände der Krankenkassen

Achtes Kapitel
Finanzierung

Erster Abschnitt
Beiträge

Erster Titel
Aufbringung der Mittel

Dritter Titel
Beitragssätze, Zusatzbeitrag

Vierter Titel
Tragung der Beiträge

Fünfter Titel
Zahlung der Beiträge

Zweiter Abschnitt
Beitragszuschüsse

Vierter Abschnitt
Finanzausgleiche und Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds

Zweiter Titel
Finanzausgleich in der Krankenversicherung der Rentner

Fünfter Abschnitt
Prüfung der Krankenkassen und ihrer Verbände

Neuntes Kapitel
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung

Erster Abschnitt
Aufgaben

Zehntes Kapitel
Versicherungs- und Leistungsdaten, Datenschutz, Datentransparenz

Erster Abschnitt
Informationsgrundlagen

Erster Titel
Grundsätze der Datenverwendung

Zweiter Titel
Informationsgrundlagen der Krankenkassen

Zweiter Abschnitt
Übermittlung und Aufbereitung von Leistungsdaten, Datentransparenz

Erster Titel
Übermittlung von Leistungsdaten

Zweiter Titel
Datentransparenz

Dritter Abschnitt
Datenlöschung, Auskunftspflicht

Elftes Kapitel
Straf- und Bußgeldvorschriften

Zwölftes Kapitel
Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands

Dreizehntes Kapitel
Weitere Übergangsvorschriften



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Letzte Überarbeitung: 14. Juni 2010

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Krankenhausrecht aktuell:


Arbeitsmarkt:

Pflegeberufe sind kein Pflegefall

Meldung vom 07.03.2016
(dpa)

Krankenkassen:

Gesetzliche Krankenversicherungen verfügen über 10 Mrd. Euro Rücklagen

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Finanzierung:

Fachkräftemangel im Krankenhaus

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Kartellrecht:

Krankenkassen sollen der Fusionskontrolle unterliegen

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Individuelle Gesundheitsleistungen:

Gesetzlich Krankenversicherte vor Privatleistungen schützen

Meldung vom 10.05.2012 (dpa)

Krankenkassen:

Beitragsschulden in Millionenhöhe vollstrecken

Meldung vom 23.04.2012 (dpa)

Datenschutz:

Keine neue elektronische Gesundheitskarte

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Organspende:

Für Herztransplantationen fehlen Organspender

Meldung vom 17.04.2012 (dpa)

Körperverletzung:

Therapeutischer Einsatz verbotener Drogen

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Steuern:

Keine Steuerbefreiung für Rufbereitschaftsvergütung

Finanzgericht Berlin, Urteil vom 24.03.2010, 3 K 6251/06 B

Kontrollpflichten:

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Oberarzt:

Anspruch auf Beschäftigung

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Kündigung:

Kein Nachschieben von Kündigungsgründen im Prozess

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.11.2010 ,15 Sa 1738/10

Tarifvertrag:

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.08.2010, 4 AZR 23/09

Tarifvertrag:

Bezugnahmeklausel auf BAT führt nicht zur Anwendung des TV-Ärzte

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.04.2010, 3 Sa 906/09

Privatisierung von Krankenhäusern:

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Landesarbeitsgericht München, Beschluss vom 11.08.2010, 11 TaBV 3/10

Liquidationsbeteiligung:

Kein Anspruch auf Liquidationsbeteiligung

Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 27.08.2010, 2 Sa 635/09

Behandlungsfehler:

BGH: Körperverletzung mangels Aufklärung über Wundbehandlung mit Zitronensaft

Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.12.2010, 3 StR 239/10

Chefarzt:

Chefarzt kein leitender Angestellter

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Arzneimittelhaftung:

Herzinfarkt durch Arzneimittel?

BGH, Urteil vom 16.03.2010, VI ZR 64/09

Dekubitus:

Sachgerechte Behandlung eines Druckgeschwürs (Dekubitus)

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Schmerzensgeld:

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