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Medizinrecht von A bis Z: Arzthaftung - Schmerzensgeld




Informationen zum Thema Arzthaftung - Schmerzensgeld

Hensche Rechtsanwälte

Der Artikel enthält Informationen zum Schmerzensgeld bei ärztlichem Behandlungsfehler. Das Schmerzensgeld ist eine finanzielle Entschädigung für erlittene Schmerzen und Leiden.

Bei der Bemessung spielt nicht nur die konkrete Verletzung eine Rolle, sondern das gesamte Leidensbild des Patienten. Auch die Umstände der Behandlung sowie Hobbies, die nicht mehr ausgeübt werden können, sind zu berücksichtigen.

Dieser Artikel liefert einen Überblick über den Zweck und die Berechnung eines Schmerzensgeldanspruches bei fehlerhafter ärztlicher Behandlung.

von Rechtsanwältin Karolin Krocker, Berlin

Was ist Schmerzensgeld?

Schmerzensgeld ist eine finanzielle Entschädigung für die erlittenen Schmerzen und Auswirkungen auf die Lebensqualität bei einer Verletzung.

Das Schmerzensgeld stellt eine besondere Ausnahme von dem Grundsatz des deutschen Schadensrechts dar, nur materielle Vermögenseinbußen zu ersetzen. D.h. Vermögenseinbußen, die Geld wert sind. Die körperliche Unversehrtheit ist aber unbezahlbar.

Deshalb hat der Gesetzgeber in § 253 Abs. 2 BGB geregelt, dass bei einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung eine billige Entschädigung in Geld auch wegen des Schadens zu leisten ist, der nicht Vermögensschaden ist (sog. immaterieller Schaden).

Was ist der Unterschied zwischen Schadensersatz und Schmerzensgeld?

Zu dem Unterschied zwischen Schadensersatz und Schmerzensgeld siehe hier.

Warum gibt es in den USA so hohe Schmerzensgeldzahlungen?

Im amerikanischen Schadensrecht hat das Schmerzensgeld auch eine Straffunktion, sog. „punitive damage“. In Deutschland wird das Strafverfahren (Folge: Geld- oder Freiheitsstrafe) von dem Zivilverfahren (Folge: Finanzielle Entschädigung) getrennt. Es soll nur der „Schaden“ ersetzt werden, der tatsächlich entstanden ist. Das Schmerzensgeld bildet hier schon eine Ausnahme. Es hat aber nur eine Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion, keine Straffunktion.

Was bedeutet Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion?

Ausgleichsfunktion bedeutet, dem Geschädigten die finanziellen Mittel zu besorgen, die er benötigt, um die erlittenen immateriellen Nachteile durch Vorteile ausgleichen zu können. Sie sollen ihm ermöglichen, sein Wohlbefinden zu verbessern. Wegen dieser Ausgleichsfunktion müssen die Heftigkeit und Dauer der körperlichen und seelischen Leiden sowie vorübergehende und dauerhafte Entstellungen berücksichtigt werden.

Die Genugtuungsfunktion spielt in der deutschen Rechtspraxis nur eine untergeordnete Rolle. Sie bringt zum Ausdruck, dass bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigt werden kann, dass dem Opfer durch ein besonders verwerfliches Verhalten Schaden zugefügt worden ist. In den Fällen der Arzthaftung wird ein solches verwerfliches Verhalten meistens ausscheiden, weil der Fehler zumeist nicht absichtlich passiert.

Wie wird das Schmerzensgeld berechnet?

Bei der Berechnung des Schmerzensgeldes spielen mehrere Bemessungsfaktoren eine Rolle (siehe nächste Frage).

Das Schmerzensgeld richtet sich stets nach den individuellen und persönlichen Lebensumständen des Patienten und den genauen Umständen der Behandlung. Der Verlust eines Fingers kann z. B. bei einem leidenschaftlichen (Freizeit-)Klavierspieler größere Auswirkungen haben als bei einem Nicht-Klavierspieler.

In der Praxis werden Schmerzensgeldtabellen zur Berechnung herangezogen. Sie geben Auskunft über Urteile, in denen ein Schmerzensgeld erlassen worden ist. Sie sollen eine Orientierung für die Höhe des jeweiligen Schmerzensgeldes liefern und die Vergleichbarkeit gewährleisten. Schmerzensgeldzahlungen werden zukünftig jedoch – schon wegen der Geldentwertung – höher ausfallen.

Was sind die Bemessungsfaktoren für das Schmerzensgeld?

  1. Das Alter des Patienten.
  2. Zahl und Aufwendigkeit notwendiger (Folge-)Operationen.
  3. Dauerhafte Schäden und Entstellungen?
  4. Depressionen, Angstzustände, andere psychische Auswirkungen
  5. Beeinträchtigungen der Sinneswahrnehmung (Sehen, Hören, Fühlen etc.)
  6. Beeinträchtigung der Potenz-, Zeugungs- und Gebährfähigkeit
  7. Auswirkungen auf das Berufsleben
  8. Auswirkungen auf das Privatleben (Hobbies, Sport)
  9. vorsätzliches oder besonders verwerfliches Verhalten des Schädigers
  10. Verhalten des Arztes und Haftpflichtversicherers bei der Schadensregulierung
  11. Mitverschulden des Patienten

Wie erfolgt die Zahlung des Schmerzensgeldes?

Am häufigsten erfolgt die Zahlung als Kapitalabfindung, d.h. Einmalzahlung.

In besonderen Fällen bei schweren und schwersten Dauerschäden wird dem Patienten neben der Kapitalabfindung auch eine monatliche Geldrente zugesprochen.

Wo finden Sie mehr zum Thema Arzthaftung – Schmerzensgeld?

Weitere Informationen, die Sie im Zusammenhang mit dem Thema Arzthaftung - Schadensersatz interessieren könnten, finden Sie hier:

Was können wir für Sie tun?

Wir unterstützen und beraten Patienten, die einen Behandlungsfehler vermuten. Entsprechend Ihren Wünschen verhandeln wir direkt mit dem Arzt und seiner Haftpflichtversicherung. Dazu arbeiten wir auch mit Ihrer Krankenversicherung zusammen.

Wir versuchen zunächst eine angemessene und schnelle außergerichtliche Einigung zu erzielen. Dazu kann ein Verfahren bei der Schlichtungsstelle, ein unabhängiger Gutachter des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), ein Privatgutachter oder ein gerichtlicher Sachverständiger hinzugezogen werden.

Für eine möglichst rasche und effektive Beratung benötigen wir:

  • von Ihnen erstellte Notizen zum Behandlungsablauf
  • sämtliche Behandlungsunterlagen (sofern bereits in Kopie vorhanden)
  • sämtlichen Schriftverkehr mit Ihrer Krankenversicherung (sofern vorhanden)

Unsere Büros können Sie von Montag bis Freitag, jeweils von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr, unter folgenden Anschriften in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, München, Nürnberg und Stuttgart erreichen:

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Letzte Überarbeitung: 6. Februar 2013

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