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Medizinrecht von A bis Z: Heilpraktiker




Informationen zum Thema Heilpraktiker

Hensche Rechtsanwälte

Dieser Artikel erklärt, welche Tätigkeiten unter die Definition des Heilpraktikergesetzes fallen und deswegen einer Erlaubnis bedürfen.

Die Begriffe Krankheit, Leiden, Körperschäden und Bestallung werden erklärt.

Es wird erklärt, ob Masseure, Geistheiler und Ärzte eine Heilpraktikererlaubnis bekommen können. Desweiteren wird dargelegt, dass für eine Publikation mit gesundheitlichen Ratschlägen keine Erlaubnis notwendig ist.

Die Folgen eines Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz werden genannt.

von Rechtsanwältin Karolin Krocker, Berlin

Wer ist Heilpraktiker?

Heilpraktiker darf sich jede Person nennen, die eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde im Sinne von § 1 HeilprG besitzt. Es handelt sich um eine geschützte Berufsbezeichnung.

Neben dem Mindestalter von 25 Jahren setzt die Zulassung das Bestehen einer schriftlichen und mündlichen Prüfung voraus.

Eine einheitliche Ausbildung zum Heilpraktiker existiert nicht, vielmehr benötigen solche Personen eine Erlaubnis, die in den Bereichen Physiotherapie, Psychotherapie, Traditionelle Chinesische Medizin, Chiropraktik, Osteopathie, Homöopathie, Ayurveda oder anderen alternativen Behandlungsmethoden tätig werden wollen.

Welchen Zweck verfolgt das Erfordernis einer Erlaubnis für Heilpraktiker?

Das Erfordernis einer Erlaubnis erfüllt in erster Linie den Zweck die Gemeinschaft und den einzelnen Patienten vor Gesundheitsgefahren durch die Behandlung Unkundiger und Unzuverlässiger zu schützen.

Was bedeutet „Bestallung“?

„Bestallt“ im Sinne des Heilpraktikergesetzes bedeutet mit einer staatlichen Berufszulassung ausgestattet zu sein.

Was bedeutet "Krankheit" im Sinne des Heilpraktikergesetzes?

Krankheit ist jede, also auch eine nur unerhebliche oder vorübergehende Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Tätigkeit des Körpers, die geheilt, d.h. beseitigt oder gelindert werden kann. Dieser Kranknehitsbegriff ist wegen seiner gefahrenabwehrenden Funktion weit auszulegen. Er entspricht nicht dem Krankheitsbegriff des Sozialversicherungsrechts.

Was bedeutet "Leiden" im Sinne des Heilpraktikergesetzes?

Leiden sind langanhaltende, häufig kaum oder nicht mehr therapeutisch beeinflussbare Funktionsstörungen. Das bedeutet auch die Behandlung von unheilbar kranken Patienten ist Ausübung der Heilkunde.

Was bedeutet "Körperschaden" im Sinne des Heilpraktikergesetzes?

Körperschaden bedeutet eine grundsätzlich irreparable, nicht krankhafte Veränderung des Zustands oder der Funktion des Körpers, einzelner Organe oder Organteile.

Welche Tätigkeiten fallen unter die Erlaubnis?

Die Tätigkeit muss zunächst einmal berufsmäßig oder gewerbsmäßig, d.h. mit Gewinnerzielungsabsicht, ausgeübt werden.

Es muss sich des Weiteren um eine Tätigkeit handeln, die nach allgemeiner Auffassung ärztliche oder medizinische Fachkenntnisse erfordert. Es geht also darum, ob Entscheidungen im Rahmen der Behandlung – d.h. über Beginn, Verlauf und Ziel der Behandlung – nur mit diesen Kenntnissen vernünftigerweise getroffen werden können.

Des Weiteren besteht eine Erlaubnispflicht, nur dann, wenn die Behandlung gesundheitliche Schädigungen verursachen kann. Hiernach sind also solche Tätigkeiten ausgenommen, die Bereiche betreffen, in denen die Behandlung beim Patienten keinen Schaden anrichten kann. Der Patient muss aber vor der Behandlung darauf hingewiesen werden, dass die Behandlung eine ärztliche nicht ersetzen kann.

Eine Erlaubnis wird außerdem für alle Tätigkeiten benötigt, die eine gefährliche Behandlung bei gesunden Patienten darstellen, z.B. prophylaktische oder kosmetische Eingriffe wie Faltenunterspritzung.

Benötigt ein Geistheiler eine Heilpraktikererlaubnis?

Nein. Eine erlaubnispflichtige Heilkunde scheidet für den Geistheiler aus, wenn sichergestellt ist, dass der Kranke zu Beginn des Besuchs ausdrücklich, etwa durch einen Aushang oder ein von ihm zu unterzeichnendes Merkblatt darauf hingewiesen worden ist, dass die Behandlung eine ärztliche Therapie nicht ersetzen kann. Der Heiler muss dahingehend von den Behörden entsprechend gewerberechtlich überwacht werden.

Benötigt ein Masseur eine Heilpraktikererlaubnis?

Der Masseur benötigt keine Erlaubnis, wenn er innerhalb der Grenzen seines Tätigkeitsspektrums selbstständig und ohne ärztliche Verordnung tätig werden möchte, da dies nur eingeschränkt heilkundliche Fachkenntnisse erfordert und die Risiken durch die Behandlung eines auf eine bestimmte Verrichtung spezialisierten Masseurs abschätzbar sind, so dass keine Heilkunde im Sinne des § 1 Abs. 2 HeilprG vorliegt.

Für die Fußreflexzonenmassage soll allerdings nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz ein Erlaubnis erforderlich sein, weil dort ein umfassender diagnostischer und therapeutischer Behandlungsanspruch gegeben sei.

Darf ein Arzt auch Heilpraktiker sein?

Nein. Ein Arzt darf sich nicht als Heilpraktiker betätigen. Nach Ansicht der Rechtsprechung handelt es sich bei dieser Untersagung um “eine logische Folge der zentralen Stellung, die er in der Heilkunde innehat. Die ärztliche Bestallung umfaßt jede Heilpraktikertätigkeit und schließt eine besondere Erlaubnis für sie damit notwendig aus." (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 02.03.1967, I C 52/64).

Andererseits soll nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Kassel die Behörde eine einmal rechtmäßig erteilte Heilpraktikererlaubnis nicht allein deswegen widerrufen dürfen, weil der Erlaubnisinhaber nach deren Erteilung zusätzlich auch die Approbation verliehen bekommen hat.

Zahnärzte und Psychologische Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendpsychotherapeuten dürfen ausdrücklich ohne Heilpraktikererlaubnis die Heilkunde ausüben. Diese ausdrückliche Erlaubnis ergibt sich aus § 1 III ZHG und § 1 I PsychThG. Sie beschränkt sich allerdings auf das jeweilige gesetzlich vorgeschriebene Betätigungsfeld.

Bedarf die Publikation gesundheitlicher Ratschläge einer Heilpraktikererlaubnis?

Nein. Allgemein gehaltene gesundheitliche Ratschläge im Rahmen eines Vortrages oder einer Publikation, die nicht auf einen individuellen und konkreten Krankheitsfall eingehen und Behandlungsanweisungen dazu geben, bedürfen keiner Erlaubnis.

Was passiert bei einem Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz?

Jede Behandlung, die ohne eine erforderliche Heilpraktikererlaubnis durchgeführt wird, kann gemäß § 5 HeilprG mit einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe geahndet werden.

Das Verbot die Heilkunde im Umherziehen auszuüben (§ 3 HeilprG), ist ebenfalls strafbewährt und kann mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro geahndet werden (vgl. § 5a HeilprG).

Wo finden Sie mehr zum Thema Heilpraktiker?

Weitere Informationen, die Sie im Zusammenhang mit dem Thema Heilpraktiker interessieren könnten, finden Sie hier:

Foto "Fußreflexzonenmassage": © Matthias Balzer / Pixelio

Was können wir für Sie tun?

Wenn Sie sich fragen, ob Ihre berufliche oder gewerbliche Tätigkeit einer Erlaubnis bedarf, unterstützen wir Sie gern.

Oder wenn Sie als Heilpraktiker gegen die Tätigkeit oder Werbung anderer Personen, insbesondere unter wettbewerbsrechtlichen Aspekten, vorgehen möchten, beraten und vertreten wir Sie gern.

Wir stehen Ihnen bei allen Fragen rund um die Zulassung zur Verfügung.

Je nach Lage des Falles bzw. entsprechend Ihren Wünschen treten wir entweder nicht nach außen in Erscheinung oder aber wir verhandeln in Ihrem Namen mit der Gegenseite.

Für eine möglichst rasche und effektive Beratung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • ggfs. vorhandenen Schriftverkehr mit den Behörden/der Gegenseite

Unsere Büros können Sie von Montag bis Freitag, jeweils von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr, unter folgenden Anschriften in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, München, Nürnberg und Stuttgart erreichen:

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Letzte Überarbeitung: 17. August 2012

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