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Medizinrecht von A bis Z: Medizincontroller




Informationen zum Thema Medizincontroller

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Dieser Beitrag beschreibt den Beruf des Medizincontrollers und erläutert seine gemischt medizinisch-betriebswirtschaftlichen Aufgaben. Die Eingruppierung des Medizincontrollers in eine Vergütungsgruppe nach Tarifvertrag, z.B. TVöD, bereitet häufig Schwierigkeiten. Der Beitrag stellt die speziellen rechtlichen Fragen und arbeitsvertragliche Probleme bei der Eingruppierung dieser Berufsgruppe dar.

Wer ist Medizincontroller?

Medizincontroller werden auch als medizinische Dokumentationsassistenten, Kodierfachkraft oder Fallmanager bezeichnet. Der Medizincontroller nimmt im Krankenhaus betriebswirtschaftliche Aufgaben wahr, die medizinische Fachkenntnisse voraussetzen. Insbesondere kennt er sich im Bereich des klinischen Abrechnungssystems nach Diagnosis Related Groups (Fallpauschalen) aus.

Wie wird man Medizincontroller?

Für den Beruf des Medizincontrollers gibt es keine einheitliche Berufsausbildung. Die Tätigkeit setzt in erster Linie medizinische Fachkenntnisse voraus. Diese kann der Medizincontroller im Rahmen eines medizinischen oder pflegerischen Berufs erworben haben. Als zweite Bedingung setzt der Beruf eine Weiterbildung im Bereich der Betriebswirtschaft voraus, z.B. in der Gesundheitsökonomie.

Wonach richtet sich die tarifvertragliche Vergütungsgruppe eines Medizincontrollers?

Die Eingruppierung der Berufsgruppe in die Tarifgruppe eines Tarifvertrages bereitet häufig Schwierigkeiten. Das liegt insbesondere daran, dass die eigentlichen Tätigkeitsmerkmale dieser Berufsgruppe, dort nicht vorkommen.

Desweiteren beinhaltet die Arbeit des Medizincontrollers unterschiedlich komplexe Tätigkeitsfelder im Bereich des Tagesgeschäftes oder der strategischen Budgetplanung. Deshalb kann nur im Einzelfall entschieden werden, welche Führungsverantwortung und Selbständigkeit der Medizincontroller in dem konkreten Krankenhausbetrieb tatsächlich übernimmt.

Entscheidend ist letztlich, welche Aufgabenbereiche der Medizincontroller in welchem Umfang übernimmt. Bei der Prüfung, welche Arbeitsvorgänge in einer Tätigkeit anfallen, kommt es entscheidend auf die jeweiligen Arbeitsergebnisse an (Landesarbeitsgericht Berlin/Brandenburg, Urteil vom 21.05.2010, 13 Sa 1/10).

Wo erfahren Sie mehr zum Thema Medizincontroller?

Mehr Informationen, die Sie im Zusammenhang mit dem Thema Medizincontroller interessieren könnten, erfahren Sie hier:

Kommentare unseres Anwaltsteams zu aktuellen Fragen rund um das Thema Eingruppierung nach Tarifvertrag finden Sie hier:

Was können wir für Sie tun?

Wenn Sie mit der Krankenhausleitung darüber uneins sind, wie Sie einzugruppieren sind oder wenn Ihnen eine Ihrer Meinung nach unzutreffende Eingruppierung mitgeteilt wurde oder wenn die Krankenhausleitung plant, Ihre bisherige Eingruppierung zu ändern, beraten wir Sie jederzeit gerne.

Sollte Ihnen bereits ein konkreter Vorschlag für eine einvernehmliche Regelung vorliegen, können Sie ein solche Regelung durch uns anwaltlich bewerten lassen.

Je nach Lage des Falles bzw. entsprechend Ihren Wünschen treten wir entweder nach außen nicht in Erscheinung oder aber wir verhandeln in Ihrem Namen mit Ihrem Arbeitgeber bzw. Personalverantwortlichen.

Für eine möglichst rasche und effektive Beratung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Arbeitsvertrag
  • Gehaltsnachweise
  • Schriftverkehr über die Eingruppierung (falls vorhanden)

Unsere Büros können Sie von Montag bis Freitag, jeweils von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr, unter folgenden Anschriften in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, München, Nürnberg und Stuttgart erreichen:

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Letzte Überarbeitung: 24. August 2012

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Krankenhausrecht aktuell:


Arbeitsmarkt:

Pflegeberufe sind kein Pflegefall

Meldung vom 07.03.2016
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Krankenkassen:

Gesetzliche Krankenversicherungen verfügen über 10 Mrd. Euro Rücklagen

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Finanzierung:

Fachkräftemangel im Krankenhaus

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Kartellrecht:

Krankenkassen sollen der Fusionskontrolle unterliegen

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Individuelle Gesundheitsleistungen:

Gesetzlich Krankenversicherte vor Privatleistungen schützen

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Krankenkassen:

Beitragsschulden in Millionenhöhe vollstrecken

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Datenschutz:

Keine neue elektronische Gesundheitskarte

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Organspende:

Für Herztransplantationen fehlen Organspender

Meldung vom 17.04.2012 (dpa)

Körperverletzung:

Therapeutischer Einsatz verbotener Drogen

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11.01.2011, 5 StR 491/10

Steuern:

Keine Steuerbefreiung für Rufbereitschaftsvergütung

Finanzgericht Berlin, Urteil vom 24.03.2010, 3 K 6251/06 B

Kontrollpflichten:

Eine Rehaklinik ist kein Hotel

Landgericht Osnabrück, Urteil vom 26.01.2011, 2 O 2278/08

Oberarzt:

Anspruch auf Beschäftigung

Arbeitsgericht Essen, Urteil vom 30.09.2010, 1 Ca 806/10

Kündigung:

Kein Nachschieben von Kündigungsgründen im Prozess

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.11.2010 ,15 Sa 1738/10

Tarifvertrag:

"Oberarzt" ist nicht gleich Oberarzt

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.08.2010, 4 AZR 23/09

Tarifvertrag:

Bezugnahmeklausel auf BAT führt nicht zur Anwendung des TV-Ärzte

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.04.2010, 3 Sa 906/09

Privatisierung von Krankenhäusern:

Klage des Betriebsrates unzulässig

Landesarbeitsgericht München, Beschluss vom 11.08.2010, 11 TaBV 3/10

Liquidationsbeteiligung:

Kein Anspruch auf Liquidationsbeteiligung

Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 27.08.2010, 2 Sa 635/09

Behandlungsfehler:

BGH: Körperverletzung mangels Aufklärung über Wundbehandlung mit Zitronensaft

Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.12.2010, 3 StR 239/10

Chefarzt:

Chefarzt kein leitender Angestellter

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Arzneimittelhaftung:

Herzinfarkt durch Arzneimittel?

BGH, Urteil vom 16.03.2010, VI ZR 64/09

Dekubitus:

Sachgerechte Behandlung eines Druckgeschwürs (Dekubitus)

OLG München, Urteil vom 30.04.2009, 1 U 4265/08

Schmerzensgeld:

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Oberarzt:

TV-Ärzte: Eingruppierung als Oberarzt

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